Schulraumvergabe an Dritte gem. Schulraumnutzungsordnung
Die Vergabe von Schulräumen an Dritte erfolgt gemäß der Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Februar 2014. Schulräume werden von der Landeshauptstadt Potsdam für außerschulische Zwecke an Dritte vergeben, wenn dadurch die Belange der Schule oder andere öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die Nutzung.Quelle: www.potsdam.de
Schulwegsicherungskonzept 2018
Das Schulwegsicherungskonzept der Landeshauptstadt Potsdam 2018 stellt eine Aktualisierung des Konzeptes von 2009 dar.Quelle: www.potsdam.de
Schulwettbewerb
Im Dezember 2023 war es wieder so weit. Alle Potsdamer Grundschülerinnen und Grundschüler der 3. und 4. Klassenstufe wurden vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallentsorgung) dazu …Quelle: www.potsdam.de